„Verlassen! Und verlassen?“
Ein Unternehmer erweitert seine Anlage mit einer automatisierten Hebeanlage. Er bedient sich dabei auch der Unterstützung eines Zivilingenieurbüros. Dieser erstellt eine Risikoanalyse und stellt die Konformitätserklärung aus. Als Unternehmer verlassen sie sich auf ihn, oder?
Es passiert ein Arbeitsunfall. Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit einer Gutachtenserstellung; der Richter will wissen, ob und wenn ja welche Vorschriften übertreten wurden. Es stellen sich 2 Fragen: i) Wer war Inverkehrbringer der Anlage? Denn dieser und nur dieser muss die Konformitätserklärung ausstellen. ii) Darf sich ein Unternehmer auf eine durch dritte fremderstellte Risikoanalyse verlassen?