Wenn die Abnahme nicht erfolgreich war
Ein Inverkehrbringen einer Maschine oder Anlage ist erst nach der Abnahme abgeschlossen. Damit wird nicht nur die auftragskonforme Lieferung bestätigt, es erfolgt auch der Gefahrenübergang vom Lieferanten an den Betreiber. In der Zeit bis zur Abnahme gelten die Vorschriften der MRL nicht, und die Verantwortung liegt beim Lieferanten. Dies kann aus Haftungsgründen Bedeutung erlangen, vor allem dann, wenn ein Unfall mit Personenschaden passiert.